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Hotline08083-1655

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Omnibus - ERNST

 

§ 1 Geltungsbereich

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle von der Firma Omnibus - ERNST erbrachten Dienstleistungen, insbesondere für die Personenbeförderung im Gelegenheitsverkehr, Mietwagenverkehr und Ausflugsfahrten mit Personenkraftwagen. Abweichungen von unseren Geschäftsbedingungen sind nur durch eine schriftliche Bestätigung unsererseits wirksam. Falls die AGB unserer Kunden oder sonstiger Dritter mit den AGB der Firma Omnibus - ERNST in Widerspruch stehen sollten, gehen unsere Geschäftsbedingungen vor.

§ 2 Auftragserteilung und Vertragsabschluss

Buchungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit immer der schriftlichen Bestätigung durch uns. Des Weiteren verpflichtet sich der Auftraggeber sämtliche, uns zur Durchführung des Auftrags relevanten Daten, wie z.B. Auftragszweck, Auftragsort, Datum, Anzahl der Personen, gewünschtes Fahrzeug, Anzahl der Gepäckstücke, Sonderwünsche, etc. mitzuteilen. Ebenso ist der Auftraggeber verpflichtet unverzüglich Änderungen zu den relevanten Daten im Hinblick auf die Auftragsdurchführung gegenüber der Firma Omnibus ERNST mitzuteilen, soweit diese Änderungen die Auftragsdurchführung beeinträchtigen oder vereiteln können. Die für die Leistungserbringung notwendigen Informationen und Daten müssen der Firma Omnibus - ERNST so rechtzeitig vorliegen, dass der Auftrag vertragsgemäß durchgeführt werden kann. Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden bedürfen ebenfalls der schriftlichen Bestätigung. Die Firma Omnibus - ERNST bestätigt den erteilten Auftrag in der Regel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Werktagen. Ein Vertrag kommt auch dadurch zustande, dass die Firma Omnibus - ERNST die beauftragten Leistungen tatsächlich erbringt. Eine Buchung über das Online-Buchungsformular ist rechtsverbindlich, bedarf jedoch ebenfalls immer der schriftlichen Bestätigung durch die Firma Omnibus - ERNST. 

§ 3 Preise

Soweit nicht anders vereinbart, gilt grundsätzlich immer die aktuelle Preisliste der Firma Omnibus - ERNST. Sie kann direkt bei der Firma Omnibus - ERNST angefordert werden. Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, exklusive der Nebenkosten, die im Rahmen des Auftrags anfallen. Insbesondere Parkkosten, sowie sonstige Auslagen ( z. B. Mautgebühren ), die im Rahmen der Dienstleistung von den Kunden oder von zu befördernden Personen zusätzlich in Auftrag gegeben werden, sind nicht im Preis enthalten und werden gesondert berechnet.

§ 4 Zahlungsbedingungen

Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig, außer es wurde eine andere Vereinbarung getroffen. Die Rechnungen sind wie vereinbart ohne Abzug per Banküberweisung auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto zu bezahlen. Barzahlung ist ebenfalls zulässig. Die Firma Omnibus - ERNST behält sich bei Kunden aus dem Ausland und Neukunden, sowie im Einzelfall bei Bedenken hinsichtlich der Bonität, das Recht vor, das Zustandekommen des Vertrags von einer vorab zu zahlenden Sicherheitsleistung, oder Vorauskasse, abhängig zu machen. Die Firma behält sich in diesem Fall das Recht vor, einen Auftrag erst dann zu bestätigen, bzw. die Dienstleistung auszuführen, wenn die Sicherheitsleistung, bzw. Vorauskasse, bei der Firma vorab eingegangen ist. Der Kunde wird im Vorfeld schriftlich rechtzeitig auf die Erforderlichkeit der Sicherheitsleistung, bzw. Vorauskasse, hingewiesen.

§ 5 Stornierungen/Rücktritt

Sollte der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder sollte er ohne Rücktritt die Leistungen unserer Firma nicht in Anspruch nehmen, so ist die Auftragnehmerin berechtigt, gemäß den nachfolgenden Bedingungen Stornogebühren zu erheben. Dies trifft auch dann zu, wenn den Auftraggeber kein Verschulden trifft. Maßgeblich für eine Stornierung ist der Stornierungseingang, wobei die Stornierung in Schriftform zu erfolgen hat. Wird die verabredete Leistung ohne schriftliche Stornierung, bzw. Rücktrittserklärung, nicht in Anspruch genommen, so hat der Auftraggeber den vereinbarten Preis ohne Abzüge zu zahlen. Sollte der Kunde trotz der Aufforderung zur Vorauskasse den geforderten Betrag nicht fristgerecht bezahlen, und deshalb der Auftrag nicht zur Ausführung gelangen, ist die Firma Omnibus - ERNST ebenfalls berechtigt dem Kunden den vollen Rechnungsbetrag in Rechnung stellen.
Stornogebühren:

- 10 bis 6 Tage vor Beginn der Auftragsdurchführung
  25% des vereinbarten Betrags
- 5 bis 3 Tage vor Beginn der Auftragsdurchführung
  50% des vereinbarten Betrags
- 2 Tage und weniger vor Beginn der Auftragsdurchführung
  100% des vereinbarten Betrags 

Dem Vertragspartner wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Firma Omnibus - ERNST ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder aber ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.


§ 6 Pflichten und Haftung des Kunden

Pflicht unserer Kunden ist es, sich bei der Auftragsdurchführung so zu verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebes, ihre eigene Sicherheit, die Sicherheit unseres Personals und die Rücksicht auf andere Personen gebieten. Aus Gründen der Sicherheit ist den Anweisungen des Busfahrers stets Folge zu leisten. Sollte sich der Kunde oder ein Dritter in einer Weise verhalten, die die Durchführung des Auftrags gefährdet, bzw. andere Personen oder Sachen gefährdet, kann der Kunde durch das Personal der Firma Omnibus - ERNST zu einem vertragsgerechten Verhalten aufgefordert werden. Sollte der Kunde oder der Dritte trotz der Aufforderung durch das Personal sein vertragswidriges Verhalten fortsetzen, kann die Firma Omnibus-ERNST ihre Leistung unverzüglich einstellen und den Auftrag durch Erklärung gegenüber dem Auftraggeber, oder dem Dritten, beenden. In diesem Fall bedarf die Beendigung der Beförderung keiner separaten schriftlichen Mitteilung und die Firma Omnibus - ERNST behält dennoch den vollen Vergütungsanspruch für die gesamte vereinbarte Dauer des Auftrags. Beschädigungen, grob fahrlässige oder vorsätzliche Verunreinigungen, der Fahrzeuge oder sonstige Schäden sind vom Verursacher oder unserem Vertragspartner zu ersetzen. Falls Verursacher und unser Vertragspartner nicht identisch sind, haften beide als Gesamtschuldner. Die Haftung besteht auch dann, wenn den Auftraggeber kein Verschulden trifft.

§ 7 Vertragsgegenstand und Beförderungsausschluss

Vertragsgegenstand ist die genehmigungspflichtige Beförderung von Personen und weitere Dienstleistungen. Die Firma Omnibus - ERNST behält sich vor, Personen von der Beförderung auszuschließen, die eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung darstellen, sich nicht an die Anweisungen des Chauffeurs halten, oder das Fahrzeug vorsätzlich oder grob fahrlässig beschädigen.

§ 8 Haftungsbeschränkung / Verjährung/ Versicherung

Schadenersatzansprüche aus vertraglicher Pflichtverletzung, sowie aus Delikt, sind sowohl gegen die Firma Omnibus - ERNST, als auch deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Es gelten insoweit die gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet die Firma Omnibus-ERNST nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, oder der schuldhaften Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Personenschäden sind durch die Kfz-Haftpflichtversicherung bis auf maximal 8.000.000.- je geschädigter Person beschränkt. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die von der Firma Omnibus - ERNST nicht zu vertreten sind, und die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, (hierzu zählen insbesondere Stau, technische Pannen, höhere Gewalt, usw.), berechtigen nicht zu Schadenersatzansprüchen gegenüber der Firma Omnibus-ERNST. Sie berechtigen die Firma Omnibus - ERNST die Leistung für die Dauer der Behinderung hinauszuschieben, soweit dies für den Auftraggeber zumutbar ist, oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

§ 9 Gerichtsstand,Rechtswahl, Schriftformerfordernis, Aufrechnungsausschluss

Bei Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle, sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Ansprüche, bzw. Streitigkeiten, ist Lengdorf (Bayern), sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen bedürfen der Schriftform, was auch für die Änderung des Formerfordernisses gilt. Die Aufrechnung gegenüber Forderungen der Firma Omnibus-ERNST ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Vertragspartners zulässig. 

Firmenname: Ernst-Reisen Omnibusbetrieb GmbH
Anschrift: Furtarn 14, D-84435 Lengdorf
Telefon: 08083/1655
Fax: 08083/9212
Email: info@omnibus-ernst.de
Geschäftsführer: Raimund Ernst
Registergericht: Amtsgericht München, HRA75992
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a
Umsatzsteuergesetz: DE127985551
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 6 MDStV: Raimund Ernst


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